5.7.1 Die Nutzenden des Onlineservices (3.16) und dessen Schnittstellen bzw. des Onlineportals (3.15) müssen diese mit offener und kostenfreier Software nutzen können. Die Überprüfung sollte jährlich erfolgen.
5.7.2 Es muss geprüft werden, ob im geplanten Einsatzkontext des Onlineservices (3.16) bzw. des Onlineportals (3.15) die Nutzung föderaler IT-Standards empfohlen oder verbindlich vorgegeben ist. Gibt es keine Vorgaben, sollte geprüft werden, ob bereits in anderen Kontexten geeignete IT-Standards verwendet werden, die ggf. wiederverwendet werden können. Diese Standards sollten offen sein.
5.7.3 Fehlen Standards für die effiziente Entwicklung von Onlineservices und -portalen, müssen diese Bedarfe an die zuständige Stelle gemeldet werden.
5.7.4 Für den Datenaustausch mit anderen Systemen müssen Schnittstellen (API) angeboten werden. Die Anmeldung zur Nutzung sollte per Self-Service (3.27) möglich sein.
Ihr Feedback hilft uns, den Servicestandard an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer auszurichten. Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. Ihr Feedback wird auf openCode veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihr Feedback! Ihr Feedback wurde auf openCode veröffentlicht.