Zum Inhalt springen
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Über den Servicestandard

Der Servicestandard befähigt Personen der öffentlichen Verwaltung zusammen mit IT-Dienstleistern hochwertige digitale Angebote für Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen zu entwickeln. Seine 13 Punkte benennen die verbindlichen Maßnahmen entlang des Entwicklungsprozesses und Betriebs von Services. Die Punkte leiten sich aus den Anforderungen der DIN SPEC 66336 ab, mit denen die einheitliche Qualität von digitalen Angeboten der Verwaltung sichergestellt und geprüft werden kann.

Zuletzt aktualisiert am
31.10.2025
Inhaltsverzeichnis

    So entstand der Servicestandard

    Mit dem Servicestandard die verbindlichen Qualitätsanforderungen erfüllen

    Die Verwaltung ist verpflichtet, bei digitalen Angeboten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Qualitätsanforderungen einzuhalten. Diese gelten als erfüllt, wenn Teams die DIN SPEC 66336 einhalten. Der Servicestandard unterstützt Teams dabei, die DIN SPEC 66336 umzusetzen und die Vorgaben zu erfüllen. Fristen: Bestehende digitale Angebote bis 31.12.2027 haben eine Übergangsfrist bis 31.03.2030. Digitale Angebote ab 01.01.2028 müssen die Qualitätsanforderungen sofort erfüllen.

    Grundlage ist die Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen (OZSV)

    2025

    IT-Planungsrat stimmt OZG-Standardverordnung zu

    Der IT-Planungsrat erklärt sich mit der OZG-Standardverordnung einverstanden, die auf die DIN SPEC 66336 verweist. Die Standardverordnung tritt in Kraft, wenn sie durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gezeichnet und verkündet ist. Dadurch werden die 13 Punkte des Servicestandards verbindlich.

    Die neue Version des Servicestandards wird veröffentlicht

    Die veröffentlichte Version kann auf der Website oder auf openCode von Nutzenden bewertet und kommentiert werden. Inhalte werden kontinuierlich ergänzt und angepasst.

    Der Servicestandard wird von Grund auf überarbeitet

    Der Servicestandard baut nun auf den 13 Kapiteln der DIN SPEC auf und vermittelt durch Erklärungen und Anleitung, wie der Entwicklungsprozess von digitalen Angeboten aussehen muss. Im ersten Schritt wurden erneut Experten und Expertinnen eingeladen, um Entwürfe zu prüfen und Verbesserungen vorzuschlagen.

    Die DIN SPEC 66336 wird veröffentlicht

    Die DIN SPEC 66336 bündelt die Erkenntnisse in 13 klar formulierten Kapiteln, deren Anforderungen Orientierung geben und Qualität sichern.

    Erarbeitung der Anforderungen als DIN SPEC

    Der Prozess zur Erarbeitung der DIN SPEC stößt von Beginn an auf großes Interesse: Mehr als 50 Experten und Expertinnen aus über 40 Organisationen aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bringen ihr Wissen ein. Gemeinsam werden Anforderungen definiert, die sich in der Praxis anwenden und überprüfen lassen. Das Ergebnis: die DIN SPEC 66336.

    2024

    Der Servicestandard wird weiterentwickelt

    Seit Sommer 2024 arbeitet das BMI mit Unterstützung vom DigitalService an einer grundlegenden Weiterentwicklung. Über 60 Fachleute aus Verwaltung, IT und Zivilgesellschaft wurden dazu befragt. Über 180 Personen waren in Workshops beteiligt. In Interviews und Workshops wurden ihre Erfahrungen und Bedarfe gesammelt und ausgewertet. „Wir brauchen klare Anforderungen, die im Alltag wirklich helfen“ – war eine zentrale Erkenntnis.

    Die erste Version des Servicestandards wird veröffentlicht

    2020 veröffentlicht das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den ersten Servicestandard. Ziel ist es, die Qualität digitaler Verwaltungsangebote im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu verbessern. Der Servicestandard enthält 19 Prinzipien, gegliedert in sechs Kategorien. Doch seine Wirkung bleibt begrenzt: Er ist nicht verpflichtend, wird selten genutzt und ist vielen nicht bekannt.

    2020

    Ein erster inhaltlicher Vorschlag entsteht

    In seinem Jahresbericht 2018 legt der Normenkontrollrat (NKR) einen inhaltlichen Vorschlag eines digitalen Servicestandars für Deutschland vor. Dieser legt 6 Themenfelder mit 15 ganzheitlichen Qualitätskriterien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen fest.

    2018

    Der Normenkontrollrat fordert erstmals einen Servicestandard

    Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat im Jahr 2016 erstmals einen digitalen Servicestandard für Deutschland gefordert. Dieser Servicestandard sollte als Grundlage für die Ausrichtung der E-Government-Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen dienen, um eine einheitliche Qualität digitaler Dienstleistungen zu gewährleisten.

    2016

    Das gibt es bereits

    13 Punkte

    Benennung und Erklärung zu den Anforderungen in Einfacher Sprache. (Version 1.2)

    DIN SPEC 66336

    Inhalte auf Website verfügbar.

    Feedback und Kommentierung

    Hier und auf der openCode Plattform für die fortlaufende Weiterentwicklung des Servicestandards.

    Leichte Sprache und Gebärdensprache

    Inhalte für zugängliche Nutzung der Website. Dazu gehören Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

    Daran arbeiten wir noch

    Anleitungen und Erfahrungen aus der Praxis

    Hilfsangebote und Unterstützung bei der Umsetzung einzelner Kriterien zusammen mit verschiedenen Experten und Expertinnen. Dazu gehören Methoden, Werkzeuge, Sprechstunde.

    Schulungen und Workshops

    Lernangebote rund um die Anwendung des Servicestandards.

    Verbesserte Barrierefreiheit

    Erklärung zur Barrierefreiheit. Fortlaufende Tests zur Sicherstellung barrierefreier Nutzung.

    Prüfung von Services

    Konzeptentwicklung vom Selbst-Test bis zur Zertifizierung.

    Geben Sie uns Feedback

    Ihr Feedback hilft uns, den Servicestandard an den Bedürfnissen der Nutzenden auszurichten. Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich. Geben Sie keine persönlichen Daten ein.

    Hinweis

    Ihr Feedback wird auf opencode.de veröffentlicht