5.10 Open Source
5.10.1 Zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem IT-Dienstleister, der den Onlineservice (3.16) bzw. das Onlineportal (3.15) umsetzt, sollte vereinbart werden, dass der Quellcode eines neu entwickelten Onlineservices (3.16) bzw. des Onlineportals (3.15) als Open Source (3.17) veröffentlicht wird. Die abweichende Verwendung proprietärer Software anstelle von Open-Source-Software muss finanziell, technisch oder organisatorisch begründet und dokumentiert werden.
5.10.2 Sofern nach 5.10.1 der Quellcode als Open Source (3.17) veröffentlicht wird, muss eine geeignete Open-Source-Lizenz ausgewählt werden. Die Lizenz sollte mit Hinblick auf die langfristige Nutzung der Software gewählt werden. Sowohl permissive Lizenzen wie MIT, als auch CopyLeft Lizenzen wie die European Union Public Licence (EuPL) können Verwendung finden.
ANMERKUNG Bei der Open Source Initiative (OSI) und auf der vom Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) betriebenen Plattform „openCode” finden sich juristisch auf ihre spezifische Nutzbarkeit in der öffentlichen Verwaltung hin geprüfte Listen geeigneter Lizenzen.
Alle 13 Punkte vom Servicestandard
Nutzende verstehen und Bedürfnisse erkennen
Problem beschreiben und Ziele bestimmen
Verantwortung übernehmen und Ressourcen sichern
Lösungen entwickeln, testen, anpassen und Fachwissen einbinden
Bestehendes wiederverwenden und Neues gemeinsam gestalten
Barrierefreie Nutzung sicherstellen und Teilhabe stärken
Offene Standards beachten und Schnittstellen bereitstellen
Datenschutz umsetzen und Risiken reduzieren
Sicherheit herstellen und Vertrauen schaffen
Open Source nutzen und Code teilen
Verfügbarkeit sichern und Störungen beheben
Wirkung messen und auf Ergebnissen aufbauen
Rechtliche Hürden erkennen und Regelungen verbessern
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