5.10.1 Zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem IT-Dienstleister, der den Onlineservice (3.16) bzw. das Onlineportal (3.15) umsetzt, sollte vereinbart werden, dass der Quellcode eines neu entwickelten Onlineservices (3.16) bzw. des Onlineportals (3.15) als Open Source (3.17) veröffentlicht wird. Die abweichende Verwendung proprietärer Software anstelle von Open-Source-Software muss finanziell, technisch oder organisatorisch begründet und dokumentiert werden.
5.10.2 Sofern nach 5.10.1 der Quellcode als Open Source (3.17) veröffentlicht wird, muss eine geeignete Open-Source-Lizenz ausgewählt werden. Die Lizenz sollte mit Hinblick auf die langfristige Nutzung der Software gewählt werden. Sowohl permissive Lizenzen wie MIT, als auch CopyLeft Lizenzen wie die European Union Public Licence (EuPL) können Verwendung finden.
ANMERKUNG Bei der Open Source Initiative (OSI) und auf der vom Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) betriebenen Plattform „openCode” finden sich juristisch auf ihre spezifische Nutzbarkeit in der öffentlichen Verwaltung hin geprüfte Listen geeigneter Lizenzen.
Ihr Feedback hilft uns, den Servicestandard an den Bedürfnissen der Nutzenden auszurichten. Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. Ihr Feedback wird auf openCode veröffentlicht.