Die steuernde Stelle (3.30) für den Onlineservice (3.16) bzw. das Onlineportal (3.15) muss rechtliche Änderungsbedarfe an die für die Rechtssetzung zuständigen Ministerien melden, wenn:
bestehende gesetzliche Regelungen einem optimalen, nutzendenfreundlichen Onlineservice entgegenstehen;
Änderungen den Onlineservice vereinfachen könnten; oder
eine wirtschaftlichere Umsetzung oder Betrieb dadurch möglich werden würde.
ANMERKUNG Bestehende Formerfordernisse sind im digitalen Zeitalter teilweise nicht mehr notwendig. Beispiele: Schriftformerfordernisse oder die Anordnung des persönlichen Erscheinens. Das Erkennen und die Beseitigung solcher rechtlichen Hürden erhöhen die Digitaltauglichkeit des Rechts.
Ihr Feedback hilft uns, den Servicestandard an den Bedürfnissen der Nutzenden auszurichten. Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich. Geben Sie keine persönlichen Daten ein. Ihr Feedback wird auf openCode veröffentlicht.